Risiko-Berechnungsraster

Um die Anforderungen der 4. Geldwäscherichtlinie, insbesondere der Artikel 14 bis 18, zu erfüllen, schlagen die Richtlinien ein Risikoraster vor, welches es ermöglicht zu bestimmen ob die natürliche Person ein geringes, mittleres oder hohes Risiko darstellt. In diesem Raster werden fast alle Antworten automatisch auf der Grundlage der in dem System kodierten Informationen generiert. Es ist daher unerlässlich, zunächst die angeforderten Informationen zu vervollständigen.

Diese Informationen werden im Antrag kodiert und bestimmen die Höhe des Risikos.

Wenn Sie der Meinung sind, dass das vom System berechnete Risikoniveau nicht korrekt ist, können Sie das Risikoniveau manuell ändern und das von Ihnen gewünschte Risiko zuordnen. Klicken Sie dazu auf Das Risiko ändern. Wenn Sie dies jedoch tun, müssen Sie Ihre Entscheidung begründen.

Print Friendly, PDF & Email