Die FATF-Empfehlungen und die 4. Europäische Richtlinie (2015/849) verpflichten eine große Anzahl von Unternehmen zur Einhaltung präziser Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung und zum Kampf gegen den Terrorismus.

Die Hauptaktivitäten (Art. 2 der Richtlinie 2015/849) sind wie folgt:

  • Kredit- und Finanzinstitute,
  • externe Wirtschaftsprüfer, Buchhalter & Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,
  • Notare, Rechtsanwälte und alle unabhängigen Personen, die auf dem Gebiet des Rechts tätig sind und an den Finanz- oder Immobilientransaktionen ihrer Kunden beteiligt sind, unabhängig davon, ob es sich um traditionelle Unternehmen, Trusts oder Stiftungen handelt,
  • Immobilienmakler,
  • Personen, die mit Waren im Wert von mehr als 10.000 € handeln, die in bar bezahlt wurden (dieser Betrag kann nach den nationalen Rechtsvorschriften erheblich reduziert werden),
  • Anbieter von Glücksspielen oder Glücksspieldienstleistungen.

Während große Unternehmen wie Banken ins Visier genommen wurden und diese Gesetzgebung seit vielen Jahren anwenden, kann das Gleiche nicht für kleine Unternehmen gesagt werden, die nicht über die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen verfügen.

1stKYC möchte eine Antwort auf diese Verpflichtung sein. Unser Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen in die Lage zu versetzen, die gesetzlichen Bestimmungen zu angemessenen Kosten zu erfüllen.

1stKYC: Ihr virtueller „Compliance Officer“!

 

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